Handelsrecht
Heute handelt die halbe Welt über ebay.
Was sollte ich als ebay-Verkäufer wissen?
Was sind meine Rechte als ebay-Käufer?
Was hat es eigentlich mit den Abmahnungen auf sich?
Droht mir so etwas auch?
Wenn Sie Ihre alte Blechlokomotive aus Kinderzeiten verkaufen
wollen, kein Problem. Das sollten Sie ohne Anwalt hinkriegen.
Sie wollen Ihre alte Spiegelreflex-Kamera der Marke „Kanton“
verkaufen und denken, da nehme ich doch gleich ein Foto von
der „Kanton“-homepage, dann brauche ich nicht erst selbst ein
Foto zu machen?
Das sollten Sie lassen, es droht Ungemach in
einer Größen-
ordnung bis zu 2 oder 3 tausend Euro. Die Fotos
im Internet
unterliegen dem Urheberschutz und dürfen nicht von
jedem
verwendet werden, gewerblich schon gleich gar nicht.
Nur
Fotos, die ausdrücklich frei verwendet werden dürfen, unter-
liegen nicht diesem Schutz. Bei ebay und den anderen Internet-
Handelsplattformen finden
Sie sehr gute Hinweise, die Sie un-
bedingt lesen sollten, bevor Sie
Markenartikel verkaufen oder
ähnliche Aktionen starten. Beim
geringsten Zweifel wenden Sie
sich vorher an einen fachlich versierten Anwalt und lassen sich
beraten. Eine sog. Erstberatungsgebühr ist allemal preiswerter
als
die Kosten für eine Abmahnung.
Bitte bedenken Sie:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
