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Rechtsanwalt Wolko

Informationen für Schuldner und Gläubiger

Gläubigerinformationen

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Ziele des Insolvenzverfahrens

Ziele des Insolvenzverfahrens sind die gemeinschaftliche
Befriedigung der Insolvenzgläubiger durch

  • Verwertung des Schuldnervermögens oder
  • Erhalt des Unternehmens
    (z. B. durch einen Insolvenzplan)
  • Entschuldung natürlicher Personen

Voraussetzungen für ein reguläres Insolvenzverfahren

Sachlich zuständig als Insolvenzgerichte sind grundsätzlich die
Amtsgericht, in dessen Bezirken ein Landgericht seinen Sitz hat.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem allgemeinen
Gerichtsstand. Dies ist bei natürlichen Personen der Wohnsitz,
bei juristischen Personen der Geschäftssitz.

Insolvenzgründe

  • Zahlungsunfähigkeit
  • drohende Zahlungsunfähigkeit
  • bei juristischen Personen zusätzlich die Überschuldung

Insolvenzantrag eines Gläubigers

  • Insolvenzgrund
  • Glaubhaftmachung eines Bestehens einer Forderung
    gegen den Schuldner

Liegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, sind bei
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) die Geschäftsführer bzw. Vor-
stände bei Strafandrohung verpflichtet, unverzüglich, spätestens
binnen 3 Wochen, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Verbraucherinsolvenzantragstellung

Schuldner muss eine natürliche Person sein,
die nur eine geringfügige selbständige wirtschaftliche
Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat

Voraussetzungen für einen Verbraucherinsolvenzantrag

  • Schuldner muss in den letzten 6 Monaten vor Antrag-
    stellung eine aussergerichtliche Schuldenbereinigung auf
    der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplanes mit seinen
    Gläubigern versucht haben
  • Vorlage einer Bescheinigung dieses Versuches durch z. Bsp.
    einen Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle
  • dem Antrag müssen ein Verzeichnis des vorhandenen Ve-
    rmögens und des Einkommens sowie ein Verzeichnis der
    Gläubiger und bestehenden Forderungen sowie eine Erklärung,
    dass die Angaben richtig und vollständig sind, beigefügt werden.

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