Informationen für Schuldner und Gläubiger
Gläubigerinformationen
Ziele des Insolvenzverfahrens
Ziele des Insolvenzverfahrens sind die gemeinschaftliche
Befriedigung der Insolvenzgläubiger durch
- Verwertung des Schuldnervermögens oder
- Erhalt des Unternehmens
(z. B. durch einen Insolvenzplan) - Entschuldung natürlicher Personen
Voraussetzungen für ein reguläres Insolvenzverfahren
Sachlich zuständig als Insolvenzgerichte sind grundsätzlich die
Amtsgericht, in dessen Bezirken ein Landgericht seinen Sitz hat.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem allgemeinen
Gerichtsstand. Dies ist bei natürlichen Personen der Wohnsitz,
bei juristischen Personen der Geschäftssitz.
Insolvenzgründe
- Zahlungsunfähigkeit
- drohende Zahlungsunfähigkeit
- bei juristischen Personen zusätzlich die Überschuldung
Insolvenzantrag eines Gläubigers
- Insolvenzgrund
- Glaubhaftmachung eines Bestehens einer Forderung
gegen den Schuldner
Liegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, sind bei
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) die Geschäftsführer bzw.
Vor-
stände bei Strafandrohung verpflichtet, unverzüglich, spätestens
binnen 3 Wochen, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Verbraucherinsolvenzantragstellung
Schuldner muss eine natürliche Person sein,
die nur eine geringfügige selbständige wirtschaftliche
Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat
Voraussetzungen für einen Verbraucherinsolvenzantrag
- Schuldner muss in den letzten 6 Monaten vor Antrag-
stellung eine aussergerichtliche Schuldenbereinigung auf
der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplanes mit seinen
Gläubigern versucht haben - Vorlage einer Bescheinigung dieses Versuches durch z. Bsp.
einen Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle - dem Antrag müssen ein Verzeichnis des vorhandenen Ve-
rmögens und des Einkommens sowie ein Verzeichnis der
Gläubiger und bestehenden Forderungen sowie eine Erklärung,
dass die Angaben richtig und vollständig sind, beigefügt werden.
Antragsformulare und Merkblätter
